SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest nach GOÄ abrechnen: Honorar zwischen € 38,- und € 55,- möglich.
Zusätzlich können noch diese GOÄ - Ziffern abgerechnet werden
- 298 (€ 5,36) für den Abstrich
- 1 (€ 10,72) für die Beratung
- 70 (€ 5,36) kurze Bescheinigung (Mustervorlage)
Dies ergibt ein Gesamthonorar von € 38,20*
Diese Vergütung erfolgt analog dem Anspruch, der in §1 der Rechtsverordnung festgelegt ist: „[…] Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Der Anspruch nach Satz 1 umfasst das Gespräch mit der zu testenden Person im Zusammenhang mit der Testung, die Entnahme von Körpermaterial, die nach der Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit empfohlene Diagnostik, die Ergebnismitteilung und die Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. […]“
Weitere zusätzlich mögliche GOÄ-Ziffern
- A245 (1-facher Satz, € 6,41) Hygienezuschlag | Gesamthonorar: € 44,61*
und
- 5 (€ 10,72) falls noch eine Untersuchung durchgeführt wird, z. B. Inspektion des Rachens | Gesamthonorar: € 55,33*
Mögliche GOÄ-Ziffern, wenn die MFA den Schnelltest durchführt, ohne Arzt-Patienten-Kontakt
- 298 (€ 6,99) für den Abstrich, Steigerung 3,0 erhöhter Hygieneaufwand
- 70 (€ 5,36) kurze Bescheinigung (Mustervorlage)
Gesamthonorar von € 29,11*
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer.
Wenn nicht anders angegeben beziehen sich die angegebenen Beträge immer auf den Steigerungsfaktor 2,3. **
*Das Gesamthonorar beinhaltet das Honorar für den Labortest in Höhe von € 16,76.