
Wie oft passiert Ihnen Folgendes: Privatpatienten Ihrer Praxis erhalten eine Rechnung von einem ihm gänzlich unbekannten Laborarzt. Daraufhin beschweren sie sich bei Ihrem Team, weil sie keinerlei Kenntnis von einer derartigen Beauftragung und schon gar nicht ihr Einverständnis dazu erklärt hatten.
Leider kommen solche Fälle immer häufiger vor, nicht selten verbunden mit der Forderung nach Löschung personenbezogener Daten, nachträglicher Klärung der Datenvereinbarung oder auch der Weigerung, die Rechnung zu zahlen. Das bindet Zeit und Ressourcen und birgt nicht zuletzt ein rechtliches Risiko.
Unsere Patienteninfo für Ihre Praxis
Grundsätzlich müssen alle Patienten (sowohl Privatpatienten als auch gesetzlich versicherte Patienten) darüber informiert werden, dass ihre Daten an ein Labor übermittelt werden. Dabei muss das Labor konkret benannt werden. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten ist nicht erforderlich (bzw. gilt bereits als gegeben, wenn der über die Probenund Datenweitergabe informierte Patient die Probennahme aktiv unterstützt, z. B. durch Armhinhalten) – der Aufklärungspflicht ist jedoch nachzukommen.
Gerne stellen wir Ihnen dieses Dokument als Daueraushang – gut sichtbar für Ihre Patienten – zur Verfügung.