Hinterlegt die Praxis zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bei 100 Patienten jeweils ein einziges Dokument (z. B. einen Arztbrief), ergibt das 1.103 Euro Honorar – extrabudgetär. Nur das ist notwendig, um die EBM- Ziffer 01647 (89 Punkte oder 11,03 Euro) für die Erstbefüllung zu berechnen. Dieses einfache Beispiel zeigt, dass es lohnend sein kann, sich zeitnah mit der ePA-Abrechnung zu beschäftigen.  Die „weitere Befüllung“, z. B. mit einem Laborbefund, wird mit 1,86 Euro im Quartal vergütet. Zudem muss der Befund auf Patientenwunsch nicht mehr ausgedruckt werden.  Lesen Sie mehr zur ePA-Abrechnung in unserer Spezialrubrik „Honoraria“ auf der Bioscientia-Website.