
Jetzt auch die American Heart Association: In der aktualisierten „Guideline on the Management of Dyslipidemia“ (März 2026) empfehlen die AHA und zehn weitere US-Fachgesellschaften die einmalige Messung von Lipoprotein(a), kurz Lp(a), im frühen Erwachsenenalter.
Eine Lp(a)-Konzentration von
- > 50 mg/dl ist laut AHA mit einem 1,4-fach erhöhten Langzeitrisiko für eine atherosklerotische kardiovaskuläre Erkrankung assoziiert (ca. 40 Prozent höher im Vergleich zu Menschen mit niedrigen Lp(a)-Spiegeln)
- > 100 mg/dl geht mit einer Verdoppelung des kardiovaskulären Risikos einher, unabhängig vom Ausgangsrisiko
In einer neuen Studie zeigten vor allem jüngere Patienten (≤ 40) mit akutem Koronarsyndrom ein hohes Risiko für weitere schwere Gefäßereignisse, wenn das Lp(a) bei ≥ 50 mg/dl liegt.
Die Empfehlung, Lp(a) bei jedem Erwachsenen wenigstens einmal im Leben zu bestimmen, findet sich auch in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der European Society of Cardiology (ESC) und der European Atherosclerosis Society (EAS).
Wachsende Einigkeit über die Bedeutung von Lp(a)
Im Vorfeld des „Lp(a) Awareness Day“ am 24. März machen Publikumsmedien wie Bild sowie Medfluencer auf diesen „versteckten Blutwert“ aufmerksam. In einem Fachartikel für das Journal of Clinical Medicine beschreibt der Mediziner Igor Domanński von der Wroclaw Medical University eine „zunehmende Konvergenz“ bei der Anerkennung von Lp(a) als unabhängigen, genetisch bedingten Risikofaktor für atherosklerotische Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Die klinischen Implikationen der Lp(a)-Bestimmung und das Management von erhöhtem Lp(a) blieben jedoch „herausfordernd“. Das zeigt sich auch hierzulande, wo die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinund Familienmedizin (DEGAM) davon abrät, Lp(a) routinemäßig zur Bewertung des kardiovaskulären Risikos zu erheben 23. Kritiker (z. B. in einem Pro & Contra Beitrag der ÄrzteZeitung 24) sehen derzeit „keinen nachgewiesenen Mehrwert der Lp(a)-Bestimmung für die kardiovaskuläre Risikokalkulation“ – vor allem weil keine vorzeigbaren Ergebnisse von Studien mit Lp(a)-senkenden Medikamenten vorlägen.
Kardiovaskuläre Risikostratifizierung mit Lp(a)
2026 werden die Ergebnisse der ersten großen randomisierten kardiovaskulären Endpunktstudie (HORIZON) erwartet. „Diese Daten werden die aktuellen Empfehlungen zur Bestimmung von Lp(a) beeinflussen“, ist der Kardiologe Prof. Ulrich Laufs vom Uniklinikum Leipzig überzeugt.
Fraglich ist indes, ob fehlende medikamentöse Endpunktstudien überhaupt ein Argument gegen das Lp(a)-Screening sind. „Die Leitlinien betonen den Nutzen der Lp(a)-Bestimmung als Instrument zur Verfeinerung der kardiovaskulären Risikostratifizierung und zur Steuerung der therapeutischen Intensität“, erklären Domański et al. Erhöhte Werte könnten einen aggressiveren Ansatz für das kardiovaskuläre Risikomanagement rechtfertigen, nebst Berücksichtigung von begleitenden Therapien wie PCSK9- Inhibitoren. Der im Januar in Clinical Research in Cardiology erschienene „Practical Guide to the Management of Dyslipidaemia“ empfiehlt bei hohen Lp(a)-Konzentrationen ebenfalls ein aggressiveres Management von traditionellen Risikofaktoren.
Geringe Kosten, hoher Erkenntnisgewinn
Dr. Adrian Treiber vom Bioscientia-Labor Ingelheim ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie – befindet sich also an dem Punkt, „an dem ein Streit zwischen dem Hausarzt und dem Kardiologen entbrennt“, wie die Welt zum Thema Cholesterin schreibt.
Der Präventivmediziner sieht in der Lp(a)-Bestimmung eine wichtige Früherkennungsmaßnahme, die nicht zwingend auf eine spezifische medikamentöse Intervention abzielt, sondern auf die Modulation des Gesamtrisikos. Zudem diene die Lp(a)- Messung auch als Risikomarker für weitere Untersuchungen, wie etwa die Carotis-Duplex-Sonographie oder ein Kaskadenscreening, da Lp(a) die Plaquebelastung in den Arterien fördert.
Treiber: „Solange es noch keine Vergütungsstruktur für Lipoprotein(a) gibt, ist es sinnvoll, Patienten über die Möglichkeit der Bestimmung als Selbstzahlerleistung aufzuklären – insbesondere da die Kosten einmalig und im Vergleich zum erheblichen Erkenntnisgewinn gering sind.“