Skip to main content

Entbudgetierung für Hausärzte zum 01. Oktober 2025

Ab diesem Zeitpunkt werden alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung, also alle 03er-Ziffern, vollständig honoriert. Das sind u. a. die Versichertenpauschale (03000), die Chronikerpauschalen (03220/03221), die Geriatrieziffern (03360/03362) usw. Zusätzlich werden Hausbesuche nach den Ziffern 01410 – 01413 und 01415 zu 100% honoriert. Viele andere Ziffern, die in der Hausarztpraxis häufig abgerechnet werden, wie die Prävention, die OP-Vorbereitung oder die Pflegeheimversorgung werden bisher schon extrabudgetär, also zu 100 %, vergütet. Es bleiben aber einige Ziffern aus den EBM-Kapiteln der arztgruppenübergreifenden allgemeinen und speziellen Leistungen, die weiterhin einem Budget unterliegen. Besonders relevant sind hier die Ziffern der psychosomatischen Grundversorgung (35100/ 35110). Hinzu kommen noch die Ultraschalluntersuchungen, schmerztherapeutische Leistungen und die primäre Wundversorgung. Zusammengefasst bedeuten die Regelungen zur Entbudgetierung zwar ein Mehr an Honorar für die Hausärzte, aber eben nicht, dass sie tatsächlich100 % ihrer Leistungen vergütet bekommen. Geschätzt wird das zusätzliche Honorar auf etwa 100 Millionen Euro, alleine für das 4. Quartal 2025. 

Im Zuge der Entbudgetierung würde auch die Vergütung der Vorhaltepauschale (03040) neu geregelt. Deren Vergütungshöhe hängt zukünftig auch davon ab,  wie viele von 10  festgelegten Kriterien die Praxis erfüllt.  Nach dieser Regelung erhält jede Praxis eine Basisvergütung (128 Punkte). Erfüllt sie darüber hinaus eine bestimmte Anzahl der 10 Kriterien, steigt die  Vorhaltepauschale über entsprechenden Zuschläge auf 138 Punkte oder 158 Punkte.  Die Neuregelung startet am 01.01.2026.   

mehr erfahren