Telekonsil in größerem Umfang möglich
Die Möglichkeiten sich über Telekonsilie auszutauschen sind seit Oktober 2020 deutlich erweitert
- unterschiedliche, nicht fest definierte, fachliche Fragestellungen können digital diskutiert werden
- die notwendigen Unterlagen werden elektronisch übermittelt.
- Telekonsile auch zwischen Vertrags- und Krankenhausärzten
- ein Videokonsilium mit dem Patient ist möglich
Der kollegiale Austausch im Telekonsil ist möglich bei einer
- interdisziplinären Fragestellung außerhalb des Fachgebiet des behandelnden Arztes aber in dem des Konsiliararztes oder
- besonders komplexen medizinischen Fragestellung im Fachgebiet des behandelnden Arztes und des Konsiliararztes

Die Telekonsil-Ziffern
- EBM-Ziffer 01670: Einholung eines Telekonsiliums. Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums, bis zu zweimal im Behandlungsfall (110 Punkte, € 12,64)
- EBM-Ziffer 01671: Telekonsiliarische Beurteilung einer medizinischen Fragestellung, Dauer mindestens 10 Minuten, einmal im Behandlungsfall (128 Punkte, € 14,71)
- EBM-Ziffer 01672: Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01671 für die Fortsetzung der telekonsiliarischen Beurteilung, (65 Punkte, € 7,47) je weitere vollendete fünf Minuten, maximal dreimal im Behandlungsfall
Obligate Inhalte der EBM-Ziffer 01670
- Beschreiben der medizinischen Fragestellung
- Zusammenstellen aller für die Befundung relevanten Informationen
- Einholen der Patienten-Einwilligung
- elektronische Übermittlung aller relevanten Informationen – diese sollte primär über den eArztbrief erfolgen. Ein Fax sollte die Ausnahme sein.
Obligate Inhalte der EBM-Ziffer 01671
- konsiliarische Beurteilung der medizinischen Fragestellung
- Erstellen eines schriftlichen Konsiliarberichtes
- elektronische Übermittlung an den Arzt, der das Telekonsilium eingeholt hat - diese kann über eArztbrief bzw. Fax erfolgen
- Datum
- Daten des einholenden Arztes/Psychotherapeuten/Zahnarztes (Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon, Emailadresse, Arztnummer)
- Daten des Konsiliararztes (Name, Vorname) bzw. Bezeichnung der konsiliarischen Fachrichtung eines Krankenhauses,
- Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Geschlecht)
- Diagnose/Verdachtsdiagnose
- Medikation (falls vorhanden)
- Auftrag
- Frist zur Beantwortung
- Datum
- Daten des einholenden Arztes/Zahnarztes (Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon, Emailadresse, Arztnummer)
- Daten des Konsiliararztes (Name, Vorname) bzw. Bezeichnung der konsiliarischen Fachrichtung eines Krankenhauses
- Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Geschlecht)
- Diagnose/Verdachtsdiagnose
- EBM-Ziffer 01450: Technikzuschlag, wenn das Konsil als Videokonferenz unter Patientenbeteiligung stattfindet. Kann nur vom Veranlasser des Telekonsils abgerechnet werden 40 Punkte, € 4,60)
- EBM-Ziffer 86900: eArztbrief-Versandpauschale 0,28 €
- EBM-Ziffer 86901: eArztbrief-Empfangspauschale 0,27 €
- EBM-Ziffer 01660: (Förder-)Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale 0,11 €
- EBM-Ziffer 40111: Faxübermittlung Unterlagen/Brief 0,05 €
Die Vergütung erfolgt extrabudgetär
Festgelegt wurde, dass Videokonsile mit Patienten keine Videosprechstunde sind. Damit kann die EBM-Ziffer 01670 nur dann abgerechnet werden, wenn es in dem Quartal einen Arzt-Patientenkontakt, persönlich oder per Videosprechstunde, gab. Dieser Patientenkontakt – faktisch ist er einer – wird auch nicht bei der für die Berechnung der Chronikerpauschalen notwendigen Kontakte berücksichtigt.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV.