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Telekonsil in größerem Umfang möglich

 

Die Möglichkeiten sich über Telekonsilie auszutauschen sind seit Oktober 2020 deutlich erweitert 

  • unterschiedliche, nicht fest definierte, fachliche Fragestellungen können digital diskutiert werden
  • die notwendigen Unterlagen werden elektronisch übermittelt.
  • Telekonsile auch zwischen Vertrags- und Krankenhausärzten
  • ein Videokonsilium mit dem Patient ist möglich

Der kollegiale Austausch im Telekonsil  ist möglich bei einer

  • interdisziplinären Fragestellung außerhalb des Fachgebiet des behandelnden Arztes aber in dem des Konsiliararztes oder
  • besonders komplexen medizinischen Fragestellung im Fachgebiet des behandelnden Arztes und des Konsiliararztes

Die Telekonsil-Ziffern

  • EBM-Ziffer 01670:  Einholung eines Telekonsiliums. Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums, bis zu zweimal im Behandlungsfall (110 Punkte, € 12,64
  • EBM-Ziffer 01671: Telekonsiliarische Beurteilung einer medizinischen Fragestellung, Dauer mindestens 10 Minuten, einmal im Behandlungsfall (128 Punkte, € 14,71)
  • EBM-Ziffer 01672:  Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01671 für die Fortsetzung der telekonsiliarischen Beurteilung, (65 Punkte, € 7,47)  je weitere vollendete fünf Minuten, maximal dreimal im Behandlungsfall

Obligate Inhalte der EBM-Ziffer 01670

  • Beschreiben der medizinischen Fragestellung
  • Zusammenstellen aller für die Befundung relevanten Informationen
  • Einholen der Patienten-Einwilligung 
  • elektronische Übermittlung aller relevanten Informationen – diese sollte primär über den eArztbrief erfolgen. Ein Fax sollte die Ausnahme sein.

Obligate Inhalte der EBM-Ziffer 01671

  • konsiliarische Beurteilung der medizinischen Fragestellung
  • Erstellen eines schriftlichen Konsiliarberichtes
  • elektronische Übermittlung an den Arzt, der das Telekonsilium eingeholt hat - diese kann über eArztbrief bzw. Fax erfolgen
  • Datum
  • Daten des einholenden Arztes/Psychotherapeuten/Zahnarztes (Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon, Emailadresse, Arztnummer)
  • Daten des Konsiliararztes (Name, Vorname) bzw. Bezeichnung der konsiliarischen Fachrichtung eines Krankenhauses,
  • Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Geschlecht)
  • Diagnose/Verdachtsdiagnose
  • Medikation (falls vorhanden)
  • Auftrag
  • Frist zur Beantwortung
  • Datum
  • Daten des einholenden Arztes/Zahnarztes (Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon, Emailadresse, Arztnummer)
  • Daten des Konsiliararztes (Name, Vorname) bzw. Bezeichnung der konsiliarischen Fachrichtung eines Krankenhauses
  • Patientendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Geschlecht)
  • Diagnose/Verdachtsdiagnose
  • EBM-Ziffer 01450: Technikzuschlag, wenn das Konsil als Videokonferenz unter Patientenbeteiligung stattfindet. Kann nur vom Veranlasser des Telekonsils abgerechnet werden 40 Punkte, € 4,60)
  • EBM-Ziffer 86900: eArztbrief-Versandpauschale 0,28 €
  • EBM-Ziffer 86901:  eArztbrief-Empfangspauschale 0,27 €
  • EBM-Ziffer 01660: (Förder-)Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale 0,11 €
  • EBM-Ziffer 40111: Faxübermittlung Unterlagen/Brief  0,05 €

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär 

Festgelegt wurde, dass Videokonsile mit Patienten keine Videosprechstunde sind. Damit kann die EBM-Ziffer 01670 nur dann abgerechnet werden, wenn es in dem Quartal einen Arzt-Patientenkontakt, persönlich oder per Videosprechstunde, gab. Dieser Patientenkontakt – faktisch ist er einer – wird auch nicht bei der für die Berechnung der Chronikerpauschalen notwendigen Kontakte berücksichtigt. 

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV