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ePA-Abrechnung

 

Seit 01. Juli 2021 haben Patienten ein Anrecht darauf, dass Ärzte und Psychotherapeuten Befunde, Therapiepläne etc. in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen. Seit dem 01.01.2022 stehen auch die EBM-Ziffern fest, mit denen die ePA-Pflege vergütet wird - extrabudgetär. Dies sind die EBM-Ziffern 01648, 01647 und 01431.

 

EBM-Ziffer 01648 Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung | 89 Punkte | € 10,23: einmalig je Versicherten

  • enthält die Patientenakte schon Daten, darf die Pauschale nicht noch einmal abgerechnet werden
  • im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01647 möglich
  • Beratung des Patienten zur ePA ist kein Bestandteil dieser Ziffer

EBM-Ziffer 01647 Zusatzpauschale ePA-Unterstützungsleistung | 15 Punkte | € 1,72: bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt

  • Zusatzpauschale auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale
  • einmal im Behandlungsfall
  • im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01648 möglich

EBM-Ziffer 01431 Zusatzpauschale ePA zu den Gebührenordnungspositionen 01430, 01435 und 01820  | 3 Punkte | € 0,34: ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt 

  • maximal viermal im Arztfall
  • nicht mehrfach am Tag
  • nicht neben anderen Gebührenordnungsziffern außer den EBM-Ziffern 01430, 01435 und 01820 abrechenbar
  • EBM-Ziffern aus der Legende im Detail: 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) und 01820 (Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung)

Weitere Informationen zu die Ziffern finden Sie auf der Homepage der KBV.

  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur – TI
  • Update auf ePA-Konnektor
  • PVS-Modul für die ePA
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Version 2.0

Weitere Informationen zur ePA finden Sie auf der KBV-Homepage oder auf der gematik-Homepage.