Abrechnung Notfalldatenmanagement
Seit Mitte 2020 haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ihre Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Das Hinterlegen, Aktualisieren und Löschen dieser Daten wird seitdem vergütet. Wie die EBM-Ziffern für die Erstbefüllung und Pflege der ePA werden diese Ziffern bisher kaum genutzt. Im Zuge der Erstbefüllung bzw. Pflege der ePA könnte die Praxis zusätzlich die Notfalldaten anlegen. Beim nächsten Besuch des Patienten können die Informationen auf der eGK hinterlegt und die EBM-Ziffer 01640 (€ 9,91) abgerechnet werden.
EBM-Ziffer 01640 | Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Anlage des Notfalldatensatzes| Vergütung: 80 Punkte | € 9,91
- einmal im Krankheitsfall
- darf nur von Ärzten angelegt werden, die ein umfassendes klinisches Bild vom Patienten haben
- bei Patienten mit notfallrelevanten Informationen z. B. mehreren Diagnosen, Medikation und seltene Erkrankungen
- Anlagen reiner Kommunikationsdaten, wie Angehörige oder betreuender Arzt, erlauben die Abrechnung der Ziffer nicht
- Einwilligungserklärung einholen
- TI muss vorhanden sein
NEU zum 01.01.2026
EBM-Ziffer 01643 | Aktualisierung eines Notfalldatensatzes | Vergütung: 39 Punkte | € 4,83
- Zuschlag zur Versicherten -, Grund- oder Konsiliarpauschale
- für die Aktualisierung des Notfalldatensatzes und/oder
- für das ausschließliche Anlegen von Kommunikationsdaten (Versichertendaten, behandelnder Arzt/Ärzte, im Notfall zu kontaktierende Person) und/oder
- das Übertragen der Daten auf eine neue eGK des Patienten
- bei Bedarf zusätzlich die Erläuterung zur Aktualisierung des Notfalldatensatzes
- einmal im Krankheitsfall
- im Behandlungsfall nicht neben den EBM-Ziffern 01640 und 01642
- zunächst für 2 Jahre extrabudgetär (bis 31.12.2027)
Wird zum 01.01.2026 aus dem EBM gestrichen
EBM-Ziffer 01641 | Zuschlag Notfalldatensatz auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Überprüfung des Notfalldatensatzes. | Vergütung: 4 Punkte | € 0,50
- die Ziffer wird durch die zuständige KV zugesetzt
- einmal im Behandlungsfall
Somit erhält die Praxis diese Ziffer für jeden Behandlungsfall, außer wenn in diesem schon die 01640 oder 01642 abgerechnet wurde.
EBM-Ziffer 01642 | 1 Punkt | € 0,12
- einmal im Behandlungsfall
- nur wenn auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Notfalldaten (s. u. Anlegen eines Notfalldatensatzes abrechnen) vorhanden sind
- in den 3 Quartalen nach denen die Ziffer abgerechnet wurde, darf sie nicht wieder genutzt werden
Eine Hausarztpraxis mit 1.000 Behandlungsfällen legt im Quartal bei 100 Patienten den Notfalldatensatz an. Das ergibt
- bei 100 Patienten über die EBM-Ziffer 01640 (rechnet die Praxis ab): 100 x 80 Punkte = 8.000 Punkte x 0,123934 Euro* = € 991,47
- bei 900 Patienten über die EBM-Ziffer 01641 (setzt die KV zu): 800 x 4 Punkte = 3.200 Punkte x 0,111244 Euro* = € 396,59. ( bis 31.12.2025)
Somit erhält die Praxis im Quartal € 1.388,06 für das Notfalldatenmanagement (NFDM)
Ab 01.01.2026
- die Praxis legt bei 100 Patienten einen Notfalldatensatz an : 100 x 80 Punkte (EBM-Ziffer 01640)= 8.000 Punkte x 0,123934 Euro* = € 991,47
- bei 50 Patienten pflegt die Praxis die Notfalldaten (Pflege s. o.): 50 x 39 Punkte = 1.950 Punkte x 0,123934 Euro* = € 241,67
Somit erhält die Praxis im Quartal € 1.233,14 für das Notfalldatenmanagement (NFDM)
* Berechnungsbasis: Punktwert (2025): € 0.123934
Weitere Informationen finden Sie auf der KBV-Homepage