KIM-Etablierung in der Praxis wird finanziell gefördert
Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) werden medizinischen Dokumente wie der eArztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicher über die TI (Telematikinfrastruktur) versendet. Inzwischen sind mehrere KIM-Dienste durch die Gematik zugelassen.
Etabliert die Praxis einen KIM-Dienst wird dieser Schritt finanziell gefördert.
- Ist die Praxis bereits an die TI angeschlossen, erhält sie für das Update des Konnektors auf den E-Health-Konnektor, der z. B. für die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt wird, einmalig eine Pauschale von 530 Euro.
- Für die Einrichtung eines KIM-Dienstes erhält die Praxis einmalig 120 Euro.
- Für die laufenden Betriebskosten monatlich 23,40 Euro.
Ab dem 1. April 2021 können nur über einen KIM-Dienst verschickte eArztbriefe abgerechnet werden. Ab Oktober 2021 ist KIM Pflicht. Dann startet die Versendung der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) über die TI.
Weitere Informationen zu KIM und zur Förderung der TI finden Sie auf der KBV-Homepage.