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Ausnahmekennziffern

Auch für die Laborleistungen existiert im Bereich der GKV eine Budgetierung. Dabei gibt es ein Budget für das Allgemeinlabor (EBM Kapitel 32.2) und für das Speziallabor (EBM Kapitel 32.3). Der Wirtschaftlichkeitsbonus, den die Leistungserbringer für die wirtschaftliche Erbringung von Laborleistungen erhalten, erfolgt nur so lange in voller Höhe, solange die Budgets unterschritten bzw. maximal ausgefüllt werden.

Bei der Berechnung des Budgets werden Patienten mit bestimmten Erkrankungen/Behandlungen nicht berücksichtigt. Dazu müssen der Auftragsschein bzw. die Überweisung mit einer Ausnahmekennziffer versehen werden. Die korrekte Anwendung dieser Kennziffern sichert einerseits die optimale Versorgung der Patienten mit Laborleistungen und anderseits das Praxishonorar. Eine Übersicht dieser Ziffern steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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