In der Regel werden die zu untersuchenden Materialien durch Kurierdienste in den Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen abgeholt und im Labor angeliefert. Diese diagnostischen Proben gelten als potentiell infektiös und werden deshalb vom Gesetzgeber als Gefahrgut eingestuft. Damit unterliegt der Transport klar vorgegebenen Richtlinien (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE)). Demzufolge sind Proben nach einer genau vorgeschriebenen Verpackungsanweisung zu verpacken und zu transportieren. Hier werden von uns spezielle – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz entwickelte – Transporttaschen verwendet. Die eingesetzten Kurierfahrer müssen sich in regelmäßigen Abständen einer entsprechenden Schulung unterziehen.

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